Beschluss des Verfassungsgerichtshofes Koblenz zum Zuschnitt des Wahlkreises 1
REGION – Sabine Bätzing-Lichtenthäler begrüßt Beschluss des Verfassungsgerichtshofes Koblenz zum Zuschnitt des Wahlkreises 1 – „Ich freue mich, dass der Verfassungsgerichtshof Koblenz den Wahlkreiszuschnitt der Landesregierung bestätigt hat“, sagte Sabine Bätzing-Lichtenthäler, SPD-Landtagskandidatin für den Wahlkreis 1. Das Gericht hatte die Klage des Landtagsabgeordneten Ralf Seekatz zurückgewiesen und den Zuschnitt des Wahlkreises 1 für rechtmäßig erklärt. Das bedeutet, dass bei der Landtagswahl im kommenden März der bisherige Wahlkreis 1 (Betzdorf/Kirchen) auch die Verbandsgemeinde Rennerod umfasst.
„Die nun entschiedene Lösung macht Sinn. Ich habe die Renneroder in den letzten Monaten häufig besucht, mich mit ihnen ausgetauscht und vor Ort darüber informiert, welche Anliegen sie haben. Die Verbandsgemeinde Rennerod passt gut zu Betzdorf, Herdorf-Daaden und Kirchen“, so Bätzing-Lichtenthäler. „Ich freue mich auf die weiteren Begegnungen und setze mich weiterhin gerne dafür ein, dass der Wahlkreis zusammenwächst. Ich sage: Herzlich willkommen, Rennerod!“