Parlament verabschiedet Reform für mehr Qualität und Hygiene
BERLIN – „Pflege gewinnt mit der Krankenhausreform!“ – Erwin Rüddel: Parlament verabschiedet Reform für mehr Qualität und Hygiene – „Mit der jetzigen Verabschiedung der viel diskutierten Krankenreform schafft der Deutsche Bundestag die Voraussetzung, dass auch die Krankenhäuser im Landkreis Altenkirchen mit rund 1,5 Millionen Euro zusätzlich allein für die Pflegeabteilungen planen können. Denn mit dem neuen Pflegezuschlag und dem Pflegestellenförderprogramm werden die Krankenhäuser allein für die Pflege durch die Reform von jährlich 1,1 Milliarden Euro profitieren“, erklärt aktuell der CDU-Bundestagsabgeordnete Erwin Rüddel.
Dieses Geld steht speziell für die Pflege bereit und es soll den Krankenhäusern die Möglichkeit geben, mehr Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Pflege zu beschäftigen. Dies komme vor allem auch den Patientinnen und Patienten schnell zu Gute. „Zur Entlastung der Pflege ist es wichtig, dass es mehr Kolleginnen und Kollegen auf den Stationen gibt“, sagt der pflegepolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion.
Neben der zeitlichen Entlastung der Pflegemitarbeiter, sei eine gute Versorgung der Patienten auch deshalb wichtig, weil die Krankenhäuser in Zukunft für gute Behandlung zusätzliche Bezahlung von den Krankenkassen erhalten würden. Gute Qualität rechne sich so für den Patienten und für das Krankenhaus. Erwin Rüddel freut sich, dass durch die Krankenhausreform zukünftig zusätzlich knapp 100 Mio. auch zur Verbesserung der Hygiene in Krankenhäusern zur Verfügung stehen. Berlin hat besonders den multiresistenten Keimen den Kampf angesagt.
Die Kliniken im Land benötigen im Jahr ca. 270 Millionen Euro für Investitionen. Da das Land nur 120 Millionen an die Kliniken zahlt, müssen diese sehen, wo sie die restlichen 150 Millionen Euro hernehmen. Die Folge: es wird mehr operiert und beim Pflegepersonal gespart. Das Land Rheinland-Pfalz hat jetzt in der Bund-Länder-Kommission einer Reduzierung der Krankenhausvergütung zugestimmt. Da das Land für die nötigen Investitionen schon bisher zu weniger als 50 Prozent aufkommt, sollte es nach Ansicht des CDU-Bundestagsabgeordneten Erwin Rüddel wenigstens diese Mindereinnahmen dadurch ausgleichen, dass es den Krankenhäusern 15 Millionen mehr für Investitionen zukommen lässt.
Dann fehlten zwar immer noch 135 Millionen Euro jährlich, zu denen das Land rechtlich verpflichtet sei. Aber es wäre nach Meinung Rüddels wenigstens ein kleines Zeichen des guten Willens. Sonst gingen auch diese fehlenden Mittel in Höhe von 15 Millionen Euro wieder zu Lasten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Pflege und damit auch zu Lasten der Patientinnen und Patienten im Land.
Der Bund sieht sich seinerseits in der Pflicht, auch die pflegerische Übergangsversorgung nach einem Krankenhausaufenthalt mit jährlich 100 Mio. Euro, von denen auch Patientinnen und Patienten im Landkreis Altenkirchen profitieren werden, neu zu regeln. Oft gibt es Versorgungsprobleme, wenn ein Patient aus dem Krankenhaus entlassen wird, Pflege und Betreuung zuhause braucht, aber noch keine Einstufung in der Pflegeversicherung hat bzw. braucht.
Diese Lücke in der Versorgung von Versicherten mit einer schweren Krankheit oder bei einer akuten Verschlimmerung einer Krankheit, insbesondere nach einem Krankenhausaufenthalt, nach einer ambulanten Operation oder nach einer ambulanten Krankenhausbehandlung, die nicht mehr krankenhausbehandlungsbedürftig sind und nicht pflegebedürftig sind, wird durch leistungsrechtliche Regelungen geschlossen.