90. Gesundheitsministerkonferenz (GMK) der Länder in Bremen

MAINZ – 90. Gesundheitsministerkonferenz stärkt gesundheitliche Versorgung älterer Menschen – 90. Gesundheitsministerkonferenz (GMK) der Länder in Bremen. Auf Einladung des diesjährigen Vorsitzlandes berieten die für Gesundheit zuständigen Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren der Länder eine umfangreiche Tagesordnung und fassten zu zahlreichen Themen der Gesundheitspolitik Beschlüsse.

Der Schwerpunkt der diesjährigen GMK lag auf der gesundheitlichen Versorgung älterer Menschen. „Wir wollen eine auf die Patienten orientierte, qualitativ hochwertige und wirtschaftliche gesundheitliche Versorgung schaffen, die ältere Menschen in den Mittelpunkt stellt. Es ist wichtig, die Fähigkeit zum Selbstmanagement der Patientinnen und Patienten zu stärken und das Lebensumfeld in den Therapieprozess mit einzubeziehen“, betonte der rheinland-pfälzische Gesundheitsstaatssekretär David Langner. Ziel sei dabei, Lebensqualität und Selbstbestimmung der betroffenen Patientinnen und Patienten zu erhalten oder wiederherzustellen.

Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren der Länder haben sich deshalb darauf geeinigt, die Entwicklung von medizinischen Leitlinien bei Multimorbidität, die Durchführung von Modellvorhaben zu einem multiprofessionellen Versorgungsmanagement, ein effektives Medikationsmanagement und einen Ausbau der Forschung im Bereich der Multimorbidität voranzutreiben. Rheinland-Pfalz hat mit dem Ausbau der Altersmedizin, dem Pilotprojekt zur Medikationsplan für Patienten und der Förderung von Demenzkompetenz in Allgemeinkrankenhäusern hier bereits wichtige Weichen gestellt.

Ein weiteres zentrales Thema der Konferenz war die Förderung der Telemedizin. „Ich freue mich, dass das Thema, das Rheinland-Pfalz vor zwei Jahren federführend eingebracht hat, weiter an Fahrt gewinnt“, betonte Langner. Die Einführung der elektronischen Patientenakte war für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer dabei ein Kernelement. „Arztgeführte und patientenzentrierte elektronische Patientenakten sind ein wichtiger Schritt für die Digitalisierung im Gesundheitswesen. Sie können auch eine sinnvolle Basis für eine länderübergreifende Zusammenarbeit sein. Ich freue mich über den heutigen Beschluss und erhoffe mir, dass endlich Hemmnisse abgebaut und die Umsetzung des E-Health-Gesetzes beschleunigt werden kann“, stellte der Staatssekretär heraus.

Im Rahmen der GMK setzte sich Rheinland-Pfalz auch besonders für den Erhalt und den Ausbau der spezialisierten Palliativversorgung (SAPV) ein. Unter rheinland-pfälzischer Federführung forderten die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren die Bundesregierung auf, zügig Klarheit zu schaffen, dass Verträge zur SAPV vom Anwendungsbereich des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen ausgenommen sind. „Die Versorgung schwerstkranker und sterbender Menschen ist uns besonders wichtig, weil sie eine Hilfe in den schwersten Stunden im häuslichen Umfeld darstellt, die ein würdevolles Leben bis zum Ende ermöglicht oder unterstützt. Wir müssen deshalb möglichst schnell zu einer flächendeckenden Versorgung kommen. Und dafür brauchen wir den Bund“, sagte Langner. Sollte sich dieser Weg wettbewerbsrechtlich nicht als möglich erweisen, muss der Bund zügig in der neuen Legislaturperiode sicherstellen, dass die spezialisierte ambulante Palliativversorgung von unangemessenem Wettbewerb geschützt wird. Darin waren sich alle Länder einig.

Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren sprachen sich ebenfalls für ein gemeinsames Investitionsprogramm von Bund und Ländern zur Strukturverbesserung, Qualitätsoptimierung und Weiterentwicklung der stationären Versorgung der Bevölkerung aus. Um den mit dem Krankenhausstrukturfonds begonnenen Weg zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen weiterzuführen, sprachen sich die Länder für eine Fortsetzung dieser Initiative aus. „Wichtige Ziele für Rheinland-Pfalz sind dabei der Ausbau der IT-Sicherheit und die Förderung sektorenübergreifender Versorgungsmodelle besonders für ländliche Regionen“, unterstrich Langner. Mit dem Strukturfonds, sollen Überkapazitäten abgebaut, stationäre Versorgungsangebote und Standorte konzentriert und die Umwandlung von Krankenhäusern in nicht akutstationäre örtliche Versorgungseinrichtungen unterstützt werden. Zusätzlich soll mit dem Geld die sektorenübergreifende Versorgung gestärkt, und die IT-Sicherheit in den Krankhäusern verbessert werden. Die dafür notwendigen Finanzmittel von mindestens einer Milliarde Euro jährlich sollen neben den jetzigen Krankenhausinvestitionen der Länder hälftig von Bund und Ländern aus Steuermitteln bereitgestellt werden.

„Für Rheinland-Pfalz wurde die erste Maßnahme bundesweit bewilligt und auch in den nächsten Jahren sind Veränderungen in den Krankenhausstrukturen zu erwarten. Deshalb halte ich die Fortführung des Krankenhausstrukturfonds für sehr sinnvoll. Da diese Veränderungen nicht von heute auf morgen geschehen, brauchen wir eine längere Zeitschiene bei der Fortführung“, sagte der Staatssekretär.

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