76jähriger Hauseigentümer beschallt seine Umwelt mit schmerzhaftem Dauerton

KOBLENZ – Es kann der Frömmste nicht in Frieden leben, wenn es dem lieben Nachbarn nicht gefällt  – Ein 76jähriger Hauseigentümer aus Koblenz löste am Samstagmittag, gegen 13:40 Uhr, einen Einsatz von Ordnungsamt, Feuerwehr und Polizei aus. Zu diesem Zeitpunkt fühlte sich die Nachbarschaft schon seit gut 45 Minuten von einem sehr lauten Dauerton mehr als belästigt. Im Umkreis von 150 Metern um das Am Franzosenfriedhof gelegene Grundstück hörten die Polizisten einen unerträglichen, pulsierenden Dauerton. Schnell machten die Beamten als Lärmzentrum ein Mehrfamilienhaus aus. Die Mieter trauten sich nicht, der Polizei die Tür zu öffnen, da sie Repressalien des Eigentümers fürchteten. Dieser hatte sich, wie sich im Zuge der Ermittlungen herausstellte, abgesetzt. Zuvor versäumte er es jedoch nicht, die Sirene im ersten Stock seiner Wohnung einzuschalten und die Nachbarschaft aus dem offenen Fenster zu beschallen. Da es keine andere Möglichkeit gab, die Lärmquelle zu erreichen, wurde die Feuerwehr mit einer Leiter zu Hilfe gezogen. Ein Polizeibeamter der Metternicher Wache musste zu nächst wieder von der Leiter steigen und erst Ohrstöpsel anlegen. Der Dauerton war derart penetrant, dass der Polizist sich der Sirene nicht ohne Gehörschutz nähern konnte. Derart gewappnet konnte der Beamte dann durch das geöffnete Fenster die Sirene von der Energiezufuhr trennen und zur Beweissicherung und Verhinderung weiterer Störungen sicherstellen. Wie spätere Ermittlungen ergaben, ist die Sirene dazu ausgelegt, einen Dauerton von 110 dB abzugeben. Vorbeifahrende Lastwagen, Motorsägen oder Winkelschleifer erreichen „lediglich“ 80 bis 100 dB (A). Hier droht bei Dauerbeschallung bereits der Gehörschaden. Bei 110 dB (A) ist, wie es der Polizist am eigenen Leib erfahren musste, die Schmerzgrenze erreicht. Kreissägen und Presslufthämmer liegen in diesem Bereich. Zurzeit wird geprüft, ob über die ordnungsrechtlichen Verstöße hinaus auch Straftatbestände in Form von Körperverletzungsdelikten erfüllt wurden. In jedem Fall werden Polizei und Feuerwehr die entstandenen Einsatzkosten bei dem Verursacher eintreiben. Quelle: Polizei

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