3,7 Millionen Euro für Sanierung der Schulen im Kreis Altenkirchen
KREIS ALTENKIRCHEN – Aus dem Sonderprogramm zur Umsetzung des Konjunkturprogramms II hat das Land für energetische Sanierungsmaßnahmen an den Schulen im Kreis Altenkirchen Zuwendungen in einer Gesamthöhe von rund 3,7 Millionen Euro bewilligt. Darin sind Bundesmittel in Höhe von 2,33 Millionen Euro enthalten.
Diese Informationen erhielten die Landtagsabgeordneten Dr. Matthias Krell und Thorsten Wehner auf Anfrage beim Mainzer Bildungsministerium. Wie die SPD-Politiker mitteilen, handelt es dabei um die folgenden Einzelmaßnahmen: Maximilian-Kolbe-Grundschule in Scheuerfeld: 95.962 Euro, Christophorus-Grundschule in Betzdorf-Bruche: 333.925 Euro, Realschule plus (Don Bosco Schule) in Herdorf: 221.940 Euro, Geschwister-Scholl-Realschule in Betzdorf: 794.772 Euro, Astrid-Lindgren-Grundschule in Gebhardshain: 509.000 Euro, Franziskus-Grundschule in Wissen: 63.100 Euro, Westerwald-Gymnasium in Altenkirchen: 1,68 Mio. Euro. Krell und Wehner weisen darauf hin, dass ein Teil der Zuweisungen zur Vorfinanzierung der Eigenanteile der Schulträger bewilligt worden seien und später zurückgezahlt werden müssen. Dieser rückzahlbare Anteil betrage in der Regel ca. 20 Prozent der Zuweisung, könne aber wie im Falle der Christopherus- und Astrid-Lindgren-Grundschule auch zwischen 50 und 60 Prozent liegen.
Diese Informationen erhielten die Landtagsabgeordneten Dr. Matthias Krell und Thorsten Wehner auf Anfrage beim Mainzer Bildungsministerium. Wie die SPD-Politiker mitteilen, handelt es dabei um die folgenden Einzelmaßnahmen: Maximilian-Kolbe-Grundschule in Scheuerfeld: 95.962 Euro, Christophorus-Grundschule in Betzdorf-Bruche: 333.925 Euro, Realschule plus (Don Bosco Schule) in Herdorf: 221.940 Euro, Geschwister-Scholl-Realschule in Betzdorf: 794.772 Euro, Astrid-Lindgren-Grundschule in Gebhardshain: 509.000 Euro, Franziskus-Grundschule in Wissen: 63.100 Euro, Westerwald-Gymnasium in Altenkirchen: 1,68 Mio. Euro. Krell und Wehner weisen darauf hin, dass ein Teil der Zuweisungen zur Vorfinanzierung der Eigenanteile der Schulträger bewilligt worden seien und später zurückgezahlt werden müssen. Dieser rückzahlbare Anteil betrage in der Regel ca. 20 Prozent der Zuweisung, könne aber wie im Falle der Christopherus- und Astrid-Lindgren-Grundschule auch zwischen 50 und 60 Prozent liegen.