NAUBERG – Windenergie am Naturschutzgebiet Nauberg ist unverantwortlich! – Die Naturschutzinitiative e.V. (NI) lehnt die Pläne zur Errichtung von drei fast 270 Meter hohen Windenergieanlagen (WEA) auf der Höhe nördlich Norken vollumfänglich ab.

„Die anliegenden Schutzgebiete „Naturschutzgebiet Nauberg“ und FFH-Gebiet „Nister“ werden erheblich beeinträchtigt. Für den Schutz des Naubergs als Waldrefugium haben wir als NI jahrelang gekämpft, bis das Gebiet im Jahre 2024 als Naturschutzgebiet ausgewiesen wurde. Dies war auch deshalb so wichtig, weil Rheinland-Pfalz nach wie vor das bundesweite Schlusslicht bei der Ausweisung von Naturschutzgebieten darstellt“, erklärte NI- Landesvorsitzender Harry Neumann.

Naturschutzgebiet Nauberg retten!

Nun sollen drei fast 270 Meter hohe WEA diesem ökologischen Juwel nahe vor die Grenzen gesetzt werden. „Damit wäre die Ruhe im Wald für Mensch und Tier dahin, das Erholungsgebiet entwertet, Wildkatze, Vögel und Fledermäuse würden vergrämt oder erschlagen. Die Errichtung von WEA würde auch die hohe Brutplatz-Eignung für den seltenen Schwarzstorch im Nahbereich zerstören. Außerdem stehen große ehemalige Fichtenflächen nicht mehr für die natürliche Wiederbewaldung zur Verfügung, sondern sollen klimaschädlich für die Industrialisierung von Natur und Landschaft genutzt werden“, so der Natur- und Umweltschutzverband.

Dipl.-Biologe Immo Vollmer, Naturschutzreferent der NI, ergänzt, dass windkraftempfindliche Vogelarten wie Rotmilan, Schwarzstorch und Waldschnepfe im Umfeld Niststätten oder wichtige Nahrungsflächen haben. Ferner sei es ein Gebiet, das besonders dem Fledermausschutz dienen solle.

Fledermäuse unzureichend geschützt

„Es ist besonders unverantwortlich, dass man trotz der Kenntnis einer Fortpflanzungsstätte der vom Aussterben bedrohten Art „Fransenfledermaus“, die nur etwa 70 Meter entfernt von der westlichsten WEA liegt, am Bau dieser WEA festhalten will. Die Fortpflanzungsstätten der vom Aussterben bedrohten Arten müssen absolute Priorität vor den mit der Windkraft verbundenen finanziellen Interessen haben. Denn dazu dienen Schutzgebiete, wobei auch die dem Schutz dienenden Randzonen einzubeziehen sind,“ so Immo Vollmer.

„Wir sehen in der Nähe zu fledermausrelevanten Gebieten ein klares Indiz für eine signifikant erhöhte Tötungsgefahr, der nur durch Bauverzicht begegnet werden kann“, so Immo Vollmer.

„Trotz aller Maßnahmen, wie Abschaltungen zu den Hauptflugzeiten, sind Kollisionen von Fledermäusen mit WEA unvermeidbar“, so Vollmer weiter. Nach den Ergebnissen von bundesweiten Forschungsprojekten müsse auch unter Anwendung empfohlener Vermeidungsmaßnahmen noch mit bis zu zwei toten Fledermäusen pro WEA und Jahr gerechnet werden. Außerdem zeigten zahlreiche aktuelle Arbeiten in mehreren europäischen Ländern mit „Vorher-Nachher-Erhebungen“, dass bei errichteten WEA ein signifikantes Zurückziehen von Fledermäusen aus dem WEA-Umfeld bis in 5 km Entfernung nachweisbar sei. Das Naturschutzgebiet „Nauberg“ wäre in jedem Fall betroffen.

Wildkatze und Wanderkorridore – WEA nicht genehmigungsfähig

„Der geplante Windpark „Mörlen“ liegt laut dem Wildkatzenwegeplan des Bundesamtes für Naturschutz an einer Hauptachse der Waldverbindungen, die das westliche Verbreitungsgebiet der Europäischen Wildkatze in Eifel, Hunsrück und Westerwald mit den mitteldeutschen Vorkommen in Hessen, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt verbindet. Bei dem Gebiet handelt es sich um eine wichtige Drehscheibe für den genetischen Austausch. Ebenso ist ein wichtiger Wanderkorridor für Arten des Waldes und des Halboffenlandes nach dem LfU (LUWG 2007) beeinträchtigt“, betonte Wildkatzenexpertin Gabriele Neumann.

„Der Nauberg und sein Umfeld sind auch als Reproduktionsraum von hoher Bedeutung. Als Nahrungshabitate sind Waldränder von besonderer Bedeutung, wobei gerade dem extensiv genutzten Grünland nördlich von Norken eine hohe Bedeutung zukommt. Auch die Schlagfluren und Jungwaldbereiche im Umfeld der geplanten Anlagen mit zusammengeschobenem Schlagabraum haben als Fortpflanzungshabitat große Bedeutung. Die negative Umfeldveränderung für die Wildkatze als FFH-Art ist gerade in der Lage wichtiger Vernetzungsachsen nicht genehmigungsfähig“, so Gabriele Neumann.

Verstöße gegen EU Recht

Durch § 45b des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) wird der strenge Artenschutz für alle Vogelarten in unionsrechtswidriger Weise stark verringert. So wurden hier fachlich nicht begründbare politisch motivierte Vorgaben getätigt, der aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisstand nicht berücksichtigt und die Schutzempfehlungen der Länderarbeitsgemeinschaft der Staatlichen Vogelschutzwarten missachtet.

Auch mit der Ruhe für die Waldbesucher wäre es vorbei, das Naturschutzgebiet würde gänzlich entwertet und die Landschaft würde weiter industrialisiert.

„Da der § 45b BNatSchG offensichtlich EU-rechtswidrig ist und nicht mit der ständigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes übereinstimmt, ist die Genehmigungsbehörde verpflichtet, diesen nicht anzuwenden und keine Genehmigung zu erteilen. Dies lassen wir derzeit in einem anderen Verfahren gerichtlich klären“, erklärte Harry Neumann.

Foto: Harry Neumann, Naturschutzgebiet Nauberg in leuchtenden Herbstfarben

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