28jähriger Rollerfahrer ohne Fahrerlaubnis unterwegs
ELKENROTH – Fahren ohne Fahrerlaubnis, Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz – Ein 28jähriger Rollerfahrer wurde am Dienstagnachmittag, 25. April, gegen 15:15 Uhr in Elkenroth zur Verkehrskontrolle angehalten. Es wurde festgestellt, dass der Roller aufgrund von Manipulationen eine höhere Geschwindigkeit erreichte und somit nicht mehr als fahrerlaubnisfreies Mofa einzustufen war. Der 28jährige Fahrer war nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis. Das an dem Roller angebrachte Versicherungskennzeichen war nicht für diesen ausgegeben und somit war der Roller nicht versichert. Die Weiterfahrt wurde untersagt. Die Polizei leitete ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz und Urkundenfälschung ein.