21jährige Autofahrerin hatte 0,85 Promille – das war mindestens ein Glas zuviel
HORHAUSEN – Verstoß gegen das 0,5 Promille Gesetz – Im Rahmen einer Verkehrskontrolle stellten die Polizeibeamten der Polizeiinspektion Straßenhaus am frühen Sonntagmorgen, gegen 00.30 Uhr, in Horhausen bei einer 21jährigen Autofahrerin Alkoholgeruch fest. Ein freiwillig durchgeführter Alkoholtest ergab einen Wert von 0,85 Promille. Der jungen Frau wurde die Weiterfahrt untersagt und eine Ordnungswidrigkeitenanzeige wegen des Verstoßes gegen die 0,5 Promille Grenze vorgelegt.