15jähriger Mofafahrer hat keine Fahrerlaubnis

DAADEN – Fahren ohne Fahrerlaubnis – Am Mittwochabend, 12. August, geghen 19:40 Uhr, befuhr die Funkstreifenwagenbesatzung die L280 / Betzdorfer Straße in Daaden in Fahrtrichtung Emmerzhausen. Vor dem Funkstreifenwagen war ein Fahrer mit seinem Motorroller Yamaha unterwegs. Die Fahrgeschwindigkeit beider Fahrzeuge betrug laut dem Tachometer des Funkstreifenwagens innerhalb der geschlossenen Ortschaft entsprechend etwa 50 Kilometer/Stunde.

Auf dem Fontenay-Le-Fleury-Platz wurde der Fahrzeugführer des Zweirads einer Kontrolle unterzogen. Der 15jährige Jugendliche legte eine Mofa-Prüfbescheinigung vor. Auch auf Nachfrage und aufgrund seines Alters konnte er keinen Führerschein vorzeigen. Der Roller war durch erhebliche Manipulationen der Technik so verändert worden, dass er etwa 70 Stundenkilometer, statt der erlaubten 25 km/h, schnell fahren konnte.

Bei dem Zweirad handelt es sich laut der ausgehändigten Dokumente um ein mit einer in der Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit bei 25 km/h gedrosseltes, einsitziges Kleinkraftrad bzw. Mofa. Dem jungen Mann wurde die Weiterfahrt untersagt, der Fahrzeugschlüssel zur Verhinderung weiterer Straftaten sichergestellt.

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