1. Dezember werden mit der Landesbauordnung neue Regelungen zur Barrierefreiheit in Rheinland-Pfalz gültig
RLP – Menschen mit Behinderungen – Landesbauordnung bringt Verbesserungen für die Barrierefreiheit in Rheinland-Pfalz – 1. Dezember werden mit der Landesbauordnung neue Regelungen zur Barrierefreiheit in Rheinland-Pfalz gültig. „Damit werden Verbesserungen bei barrierefreiem Wohnraum, öffentlich zugänglichen Gebäuden und auch im Bereich von Arbeitsplätzen geschaffen“, erklärt der Landesbeauftragte für die Belange behinderter Menschen, Matthias Rösch.
Mit der neuen Landesbauordnung werden mehr barrierefreie Wohnungen gefordert. In die Verpflichtung zur Barrierefreiheit werden Räume von Freiberuflern wie Notar- und Steuerberatungspraxen einbezogen. Räume von Postdienstleistern und kleinere Läden und Geschäftsräume im Erdgeschoss sind ebenfalls in die Liste barrierefrei zugänglicher Gebäude aufgenommen. „Das sind wichtige Ergänzungen für die barrierefreie Zugänglichkeit öffentlich nutzbarer Angebote“, so Rösch.
„Barrierefreiheit ist für die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsleben notwendig. Deshalb sind Büro- und Verwaltungsgebäude ab einer bestimmten Größenordnung ebenfalls barrierefrei zu gestalten. Außerdem werden nicht, wie bisher, nur die dem Besucherverkehr zugänglichen Teile, sondern das gesamte Gebäude barrierefrei zu gestalten sein, auch die Bereiche von Arbeitsplätzen“ so der Landebeauftragte.
Ab 1. Dezember werden auch die neuen Normen zur Barrierefreiheit (DIN 18040-1öffentlich zugängliche Gebäude und DIN 18040-2 Wohnungen) als technische Baubestimmungen in Rheinland-Pfalz eingeführt. Die neuen DIN-Normen geben Planungssicherheit für Barrierefreiheit und ergänzen die Anwendung von Barrierefreiheit. Neben Anforderungen für mobilitätsbeeinträchtigte Menschen sollen auch Leitsysteme für blinde und sehbehinderte Menschen sowie die Belange hörbehinderter Menschen beachtet werden. „Mit der Einführung der DIN-Normen wird auch in Beherbergungsbetrieben die Anzahl barrierefreier Zimmer geregelt. Damit kann Rheinland-Pfalz seine Chancen im barrierefreien Tourismus verbessern.
„Als Landesbehindertenbeauftragter freue ich mich, dass die Vorschläge der kommunalen Behindertenbeiräte und –beauftragten und des Landesteilhabebeirats bei der Änderung der Landesbauordnung aufgegriffen wurden. Die kommunalen Behindertenbeiräten und –beauftragten sind die Partnerinnen und Partner vor Ort, die bei der Umsetzung von Barrierefreiheit unterstützen und beraten können. Menschen mit Behinderungen und ältere Menschen werden von den neuen Regelungen profitieren. In Rheinland-Pfalz haben wir eine der fortschrittlichsten Bauordnungen zur Barrierefreiheit. Für die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention ist das ein wichtiger Fortschritt“ erklärt der Landesbehindertenbeauftragte Matthias Rösch abschließend.